Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH 

I. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Vor- Ort-Service R.U.S.Z GmbH, Hauptstraße 60–62, 2384 Breitenfurt bei Wien, und dem Kunden im Zusammenhang mit allen Lieferungen und Dienstleistungen, insbesondere Reparatur-, Montage- und Servicedienstleistungen für Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Backöfen usw.) sowie dem Verkauf gebrauchter Geräte. 

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG als auch gegenüber Unternehmern.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt. 

II. Preise, Lieferung und Zahlung 

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. 

  2. Die angegebenen Preise sind Brutto- und Abholpreise. Kosten für Verpackung, Versand, Lieferung, Montage oder andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. 

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH

  4. Zahlungen erfolgen in bar, per Banküberweisung oder mittels gängiger Bank- bzw. Kreditkarte bei Übergabe oder Lieferung. 

  5. Die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten entstehen. 

  6. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu berechnen. 

  7. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH anerkannt wurde. 

III. Kostenvoranschlag 

  1. Von der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH erstellte Kostenvoranschläge sind 

    kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

  2. Der Auftrag zur Erstellung gilt mit der Übergabe des Geräts oder der Beauftragung einer Vor-Ort-Begutachtung als erteilt. 

  3. Wird nach Übermittlung des Kostenvoranschlags keine Reparatur beauftragt, kann das Gerät aus technischen Gründen nur in zerlegtem Zustand retourniert werden. 

4. Ein Kostenvoranschlag enthält eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Aufschlüsselung von Arbeits- und Materialkosten. 

IV. Gewährleistung 

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff. ABGB). 

  2. Die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH gewährleistet, dass ihre Leistungen dem Stand der Technik entsprechen. 

  3. Für gebrauchte Geräte gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe. 

  4. Herstellergarantien bleiben unberührt, sind jedoch ausschließlich im Verhältnis zwischen Hersteller und Käufer wirksam. 

V. Haftung 

  1. Die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder 

    Vorsatz.

  2. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

VI. Annahme- und Zahlungsverzug 

  1. Gerät der Kunde in Annahme- oder Zahlungsverzug, ist die Vor-Ort-Service R.U.S.Z 

    GmbH nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

  2. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, kann die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH wahlweise auf Vertragserfüllung bestehen oder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrags verlangen. 

VII. Zurückbehaltungsrecht 

  1. Die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH hat ein Zurückbehaltungsrecht an allen übergebenen Geräten bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus Reparatur- und Lieferaufträgen. 

  2. Dieses Recht gilt auch für frühere offene Forderungen desselben Kunden.

  3. Bei Ausübung dieses Rechts kann die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH angemessene Lager- oder Stellkosten verrechnen. 

4. Gelieferte und eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH.

VIII. Verfall und Verwahrkosten 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das zur Reparatur übergebene Gerät innerhalb von 3 Monaten 

    nach Mitteilung der Abholbereitschaft abzuholen. 

  2. Nach Ablauf dieser Frist kann die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH angemessene Lager- oder Verwahrkosten verrechnen. 

  3. Wird das Gerät nach 3 Monaten nicht abgeholt, gilt es als verfallen. Die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH ist berechtigt, das Gerät auf eigene Rechnung zu verwerten oder zu entsorgen. 

IX. Altteile 

Ersetzte Altteile gehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, entschädigungslos in das Eigentum der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH über und werden ordnungsgemäß entsorgt. Allfällige Entsorgungskosten trägt der Kunde. Ersatzteile sind – außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen – vom Umtausch ausgeschlossen. 

X. Datenschutz 

  1. Die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich 

    im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, DSG). 

  2. Gespeichert werden Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Bankdaten sowie Informationen zum bearbeiteten Gerät. 

  3. Die Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung, Rechnungslegung, Lieferung und Nachbetreuung verwendet. 

  4. Eine Weitergabe erfolgt nur an Dritte, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind (z. B. Zahlungs- oder Lieferdienstleister). 

  5. Verantwortliche Stelle: 

    Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH 

    Hauptstraße 60–62, 2384 Breitenfurt bei Wien Tel.: +43 1 982 16 471 E-Mail: office@rusz.at 

  6. Betroffene Personen haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. 

XI. Anwendbares Recht und Erfüllungsort 

  1. Es gilt ausschließlich das österreichische materielle Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 

  2. Erfüllungsort ist der Sitz der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH, 2384 Breitenfurt bei Wien. 

  3. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand Wien vereinbart; für Verbraucher gelten die 

    gesetzlichen Bestimmungen. 

XII. Notfallreparaturen vor Ort 

Gemäß § 18 Abs. 2 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat.
Für zusätzliche, nicht ausdrücklich bestellte Leistungen oder Waren gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht. 


 


 

XIII. Zahlungsverzug, Mahngebühren und Inkasso

  1. Rechnungen der Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

  2. Wird eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht beglichen, ist die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH berechtigt, einepauschale Mahngebühr von bis zu 10 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens €40,–, zu verrechnen.

  3. Bei weiterer Nichtzahlung behält sich die Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH das Recht vor, die Forderung an einInkassounternehmen oder einen Rechtsvertreter zur Einbringung der offenen Beträge zu übergeben.

  4. Alle dadurch entstehenden Kosten (Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten) gehen zu Lasten des Kunden.

  5. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB; bei Unternehmergeschäften zusätzlich § 456 UGB.


 

Stand: November 2025
Vor-Ort-Service R.U.S.Z GmbH

Hauptstraße 60–62, 2384 Breitenfurt bei Wien Tel.: +43 1 982 16 471 E-Mail: office@rusz.at